Einreise

Einreisebedingungen innerhalb der Europäischen Union Hunde, Katzen und Frettchen müssen deutlich identifizierbar sein, ebtweder anhand einer zweifelsfreien Tätowierung (allerdings nur noch ausreichend bis zum Jahr 2011) oder durch einen Mirkrochip der ISO Norm 11784 oder 11785. Bei Einreise muss der EU-Heimtierausweis mitgeführt werden. Dieser muss von einem Tierarzt ausgestellt sein und aus ihm muss hervorgehen, dass im Einklang mit der Empfehlung des Impfstoffherstellers eine gültige Tollwutimpfung des betreffenden Tieres besteht (ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung) mit einem inaktiven Impfstoff (WHO-Norm) durchgeführt wurde. Die Einreise eines Heimtieres, welches jünger als drei Monate und ungeimpft ist, wird gestattet, sofern für dieses Tier ein Ausweis/Zeugnis mitgeführt wird und es seit Geburt an dem Ort gehalten wurde, an dem es geboren ist, ohne mit wild lebenden Tieren, die einer Infektion mit dem Tollwutvirus ausgesetzt gewesen sein könnte, in Kontakt gekommen zu sein, oder wenn es von seiner Mutter begleitet wird, von der es noch abhängig ist. Die Einfuhr von im Ausland erworbenen Hunde der Rasse Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier sowie deren Kreuzungen ist seit dem 01.10.2004 verboten. Darüber hinaus ist die Einfuhr weiterer Hunderassen verboten, je nach den Vorschriften des Bundeslandes, an dem der Hund gehalten werden soll.

Pro Person dürfen 5 Hunde mit einreisen.

Neuauflage:
Um weiterhin Hunde und Katzen für unseren Verein nach Deutschland einreisen lassen zu dürfen müssen wir seit dem 01.10.2010 mit Rücksprache und Kooperation mit unserem zuständigen Veterinäramt Soest neue Auflagen erfüllen. Hunde und Katzen dürfen erst mit einer Tollwutimpfung einreisen, welches bedeutet, dass die Tiere mindestens 4 Monate alt sein müssen, denn erst dann dürfen sie mit Erreichung der 36 Woche Tollwut geimpft werden. Für die Ausreise muss diese Tollwutimpfung eben mindestens 4 Wochen alt sein und so auch im EU-Pass durch den zuständigen Tierarzt eingetragen sein. Desweiteren werden von nun an sogannte TRACELISTEN von uns für jeden Flug ausgefüllt, welche direkt an das zuständige Veterinäramt vor Ort ins Ausland gehen und genehmigt werden. Bei unserem Veterinäramt in Soest sind wir nun gemeldet und registriert, so dass wir offiziell Tiere aus dem Ausland mit diesem Verfahren weiterhin einreisen lassen dürfen. Wir können Flugpaten nutzen, da diese in unserem Auftrag die Tiere für uns nach Deutschalnd befördern, welche von uns immer am Flughafen entgegen genommen werden. Alle wichtigen Informationen stehen in der Traceliste, welche für den Transport dem Flugpaten mit sämtlichen Papieren der Hunde übergeben werden.

Ansonsten bleiben alle übrigen Auflagen weiterhin bestehen.